Satzung Förderverein „FREIRAUM Priessenthal“

§ 1 Name, Sitz und Eintragung

1. Der Name des Vereins lautet  FREIRAUM Priessenthal    
2. Er hat seinen Sitz in Brunn 5,  84561 Mehring
3. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Verein verfolgt einen kulturellen, sozialen, umweltpädagogischen, generations- und kulturübergreifenden Zweck.

2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Darbietung und Erhaltung einer Plattform und eines Begegnungsraums, auf der bzw. in dem sich
 - Menschen unterschiedlicher Kulturkreise
 - verschiedener Generationen und
 - Kulturschaffende begegnen können.
Es werden Menschenrechte und Interkulturalität gefördert.
Außerdem stellt der „Freiraum Priessenthal“ einen Ort zur Verfügung in dem Umweltbildung stattfinden soll und bewahrt diesen.

3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.

4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Ist ein Mitglied Veranstalter einer Veranstaltung, die oben genanntem Zweck dient, erhält das Mitglied eine durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Aufwandsentschädigungssatz.

6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

7. Der Verein ist ein Förderverein im Sinne von § 58 Nr. 1 Abgabenordnung, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung des in § 2 Abs. 1 der Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecks verwendet.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

2. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet die Vorstandschaft.

§ 4 Ende der Mitgliedschaft

1. Der Austritt ist per Mitteilung an den Vorstand jederzeit zum Jahresende möglich.

2. Ein Ausschluss aus dem Verein ist nur mit einer 2/3 – Mehrheit der Mitgliederversammlung möglich.

§ 5 Mitgliedsbeitrag

Über den jährlichen Mitgliedsbeitrag bestimmt die Mitgliederversammlung.

§ 6  Organe

Die Organe des Vereins sind:
a.)  der Vorstand
b.) die Mitgliederversammlung

§ 7  Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus drei oder mehr gleichberechtigten Personen, die von der MV gewählt werden. Der Vorstand ist der MV verantwortlich und an ihre Weisungen gebunden.

2. Jedes Vorstandsmitglied ist nur gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.

§ 8 Mitgliederversammlung (MV)

1. Die MV wird vom Vorstand oder mindestens drei Mitgliedern des Vereins schriftlich mit einer zweiwöchigen Frist unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

2. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

3. Die Beschlüsse der MV werden protokolliert und von der protokollierenden Person sowie einem weiteren Mitglied der Vorstandschaft unterzeichnet.

4. Zwischen den Mitgliederversammlungen werden die laufenden Geschäfte und Aufgaben des Vereins vom Vorstand wahrgenommen.

§ 9 Vermögen und Beiträge

Der Verein erstrebt keinen Gewinn; etwaiger Gewinn darf nur satzungsgemäß verwendet werden. Der Verein ist uneigennützig tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.  Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Über Beiträge oder Einlagen entscheidet die MV.

§ 10 Vereinsauflösung

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Vermögen des Vereins zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

§ 11 Erichtung

Die Satzung ist am 31.07.2014 errichtet und beschlossen.

 
Theaterhof Priessenthal
Brunn 5
84561 Mehring

FON 08677 - 5585
FAX 08677 - 5585